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(c) 2000-2020 m. dresen |
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Nur für gerichtliche Streitigkeiten mit Auftrag bis 31.07.2013! |
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Einen groben Überblick über die voraussichtlichen Kosten eines einfach gelagerten
Zivilprozesses, also ohne etwaige Erhöhungen durch mehrere Auftraggeber auf der einen oder anderen Seite, vorgerichtliche Tätigkeiten der beteiligten Anwälte oder auch eine Einigung, können Sie sich hier
selbst verschaffen: |
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Geben Sie bitte in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
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Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten werden, markieren Sie wahlweise das
Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder auch zusätzlich "Beklagter hat Anwalt". |
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Falls eventuell eine Beweisaufnahme erforderlich wird, tragen Sie bitte
die geschätzten Kosten für Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen sowie die geschätzten Kosten für ggf erforderliche Sachverständigen- gutachten ein. |
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Das Feld "Berufung" markieren Sie bitte, wenn die Kosten in der II.
Instanz berechnet werden sollen. |
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